Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI – was ist das?

Definition:

Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch) ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Pflegesystems. Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die darauf abzielt, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in Fragen der Pflege und Versorgung zu unterstützen.